Vereinsstatuten

§ 1 – Name und Sitz

Unter dem Namen Unser Recht – Notre Droit – Nostro Diritto – Noss Dretg besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am Wohnsitz des Präsidenten oder der Präsidentin. Der Verein kann bei Bedarf auch mit englischem Namen auftreten.

 

§ 2 – Zweck

Der Verein hat zum Zweck, für Verständnis, Achtung und Weiterentwicklung von Rechtsstaat und Völkerrecht im Verhältnis zur Demokratie einzutreten. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

 

§ 3 – Mittel

Die finanziellen Mittel bestehen im Wesentlichen aus Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und eventuellen Vermögenszinsen.

 

§ 4 – Vereinsversammlung

  1. Die Vereinsversammlung wird durch den Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen, ferner gemäss ZGB, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
  2. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus durch gewöhnlichen Brief an alle Mitglieder.
  3. Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand, die Präsidentin oder den Präsidenten sowie eine Rechnungsrevisorin oder einen Rechnungsrevisor. Für die Zuständigkeiten der Vereinsversammlung, das Stimmrecht und dessen Ausübung gelten im Übrigen die Art. 65 – 68 ZGB.

 

§ 5 – Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, deren Amtsdauer drei Jahre beträgt. Er konstituiert sich selbst.
  2. Der Vorstand leitet den Verein. Er ist insbesondere zuständig für die Erteilung der Unterschriftsberechtigungen, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie den Ausschluss eines Mitglieds. Gegen einen Ausschluss kann das betroffene Mitglied Rekurs an die Vereinsversammlung erheben.
  3. Er kann eine Geschäftsstelle, Konsultativ- und Unterstützungsorgane einsetzen, deren Leitung und Mitglieder ernennen.
  4. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der Anwesenden. Er kann Beschlüsse auf dem Korrespondenzweg (einschliesslich E-Mail) fassen, mit einfachem Mehr derjenigen, die daran teilnehmen.

 

§ 6 – Mitgliedschaft, Beitragspflicht, Haftungsausschluss         

  1.  Der Verein kennt folgende Mitgliedschaftsarten:
    1. Einzelmitglied
    2. Kollektivmitglied mit gemeinnütziger oder ideeller Zielsetzung
    3. Kollektivmitglied mit wirtschaftlicher Zielsetzung
    4. Einzel-Gönnermitglied A, B und C
    5. Kollektiv-Gönnermitglied A, B und C
  2. Kollektivmitglieder haben dem Vorstand eine Kontaktperson zu bezeichnen.
  3. Die Jahresbeiträge betragen:
    1. Einzelmitglied und Kollektivmitglieder mit gemeinnütziger oder ideeller Zielsetzung: 100 Franken
    2. Kollektivmitglieder mit wirtschaftlicher Zielsetzung: 1000 Franken
    3. Einzel- und Kollektiv-Gönnermitglied A: 30‘000 Franken
    4. Einzel- und Kollektiv-Gönnermitglied B: 20‘000 Franken
    5. Einzel- und Kollektiv-Gönnermitglied C: 10‘000 Franken
    6. Einzelmitglieder in Ausbildung: 30 Franken
  4. Unabhängig von seiner Mitgliedschaftsart hat in der Vereinsversammlung jedes Mitglied eine Stimme
  5. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

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