Landesverweisung: Ungenügende Abklärung verletzt die EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte in einem Schweizer Fall, dass die Landesverweisung eines Mannes, der 2002 eine Vergewaltigung begangen hatte, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstosse, weil das Bundesverwaltungsgericht die für die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips relevanten Umstände nur summarisch abgeklärt habe. Es ist aber möglich, dass die Landesverweisung bei gründlicher Abklärung EMRK-konform gewesen…