Wollt ihr wirklich gesetzloses, diskriminierendes Staatshandeln?

Die Diskussion über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zeigt fundamentale offene Fragen auf. Gut, dass sie geführt wird! “Menschenrecht auf Sozialhilfebetrug!” empört sich ein Weltwoche-Redaktor. Weshalb? Weil “Strassburg” urteilte, Observation von Leuten, die des Sozialhilfe- oder Invalidenversicherungsbetrugs verdächtigt werden, sei nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig. “Kein Menschenrecht auf Sex”, moniert…