EU hat eigene, strenge Menschenrechts-Gerichtsbarkeit. Ein Beispiel.

Christoph Blocher persönlich führte in der Auseinandersetzung um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) an, die Schweiz könne sich ein Vorbild an der Europäischen Union (EU) nehmen: Diese sei der EMRK auch nicht beigetreten. Weshalb ist das so? Weil der eigene Gerichtshof der EU, der EuGH in LUXEMBURG- eben nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für…