EMRK: Frankreich meldet Notstandsfall

Anrufung von Artikel 15 EMRK Frankreich informierte den Europarat gemäss Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass das Land infolge des Ausnahmezustands, der nach den Attentaten vom 13. November 2015 verhängt worden sei, unter Umständen von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abweichen müsse. Die beschlossenen Massnahmen seien „susceptibles d’impliquer une dérogation aux obligations résultant de la Convention…