Invitation au colloque annuel de 2011: La Convention européenne des droits de l’homme (CEDH)

Le colloque public annuel de l’association „Notre Droit“ pour 2011 aura lieu le vendredi 8 juillet 2011, de 14 h 15 à 17 h 30, à l’hôtel Kreuz de Berne. Ce colloque sera consacré à la CEDH. (Invitation)

Il s’ouvrira par un exposé du conseiller national Kurt Fluri (PLR, SO) sur les affaires importantes traitées actuellement au niveau fédéral et concernant l’Etat de droit et le droit international.

Les trois personnalités dont les noms suivent présenteront chacune un exposé sur la CEDH:

Mark Villiger, juge, Cour européenne des droits de l’homme (Strasbourg), professeur universitaire;

Martina Caroni, professeure de droit public et de droit international, Université de Lucerne;

Michel Hottelier, professeur ordinaire au Département de droit constitutionnel, Université de Genève.

Les deux conférenciers et la conférencière débattront ensuite sous la direction de Dominique Strebel, rédacteur du „Beobachter“, avec les conseillers nationaux Fluri et Andreas Gross, ainsi qu’avec Frank Schürmann de l’Office fédéral de la justice.

Le conseiller national Alec von Graffenried, membre du bureau de „Notre Droit“, prononcera l’allocution de clôture.

Ce colloque devra examiner la CEDH sous l’angle de l’actualité:

Les personnes résidant dans les pays membres du Conseil de l’Europe bénéficient dans leur vie quotidienne des nombreux avantages offerts par la CEDH. Il importe de relever clairement à nouveau ces avantages, car l’on risque de les oublier, sous l’influence de caricatures dépeignant la CEDH comme un obstacle à une défense efficace de la sécurité publique, à la lutte contre l’immigration illégale et contre „l’islam conquérant“.

Les conflits menacent de plus en plus entre la CEDH et l’évolution politique d’Etats appartenant au Conseil de l’Europe. Suisse, France, Belgique, Pays-Bas, Autriche – ce danger n’épargne aucun pays, comme semblent le confirmer les récentes élections suédoises. Comment le Conseil de l’Europe va-t-il réagir? Que faire si un Etat membre enfreint les bornes résultant des droits fondamentaux? Un Etat peut-il, par exemple, dénoncer la CEDH, puis y adhérer de nouveau en stipulant de nouvelles réserves, comme on l’a proposé pour la Suisse? Le Conseil de l’Europe doit-il réviser lui-même ce document pour conserver le contrôle de l’évolution et amplifier la liberté d’action des Etats membres dans un cadre élargi des droits de l’homme?

Nous serions heureux de pouvoir accueillir à ce colloque des personnes engagées en politique, dans les tribunaux, les autorités, la recherche et la pratique, ainsi que toute citoyenne et tout citoyen intéressé.

Juste avant le colloque, à 13 h 15, aura lieu à huis clos l’assemblée générale ordinaire de „Notre Droit“.

Zur Abstimmung über die Einbürgerungsinitiative

Am 1. Juni 2008 wird in der Schweiz über die Einbürgerungsinitiative der SVP abgestimmt. Als Hilfsmittel für den Aufbau von Argumentariern erhalten Sie hier Auszüge aus der Botschaft des Bundesrates und aus den Beratungen in den Eidgenössischen Räten.

Die Eidgenössischen Räte haben als Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative das Bürgerrechtsgesetz revidiert. Wichtigste Bestimmungen dieser Revision sind, dass das Einbürgerungsverfahren kantonal geregelt wird, das kantonale Recht die Einbürgerung durch die Gemeindeversammlung, nicht jedoch an der Urne vorsehen kann und dass die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs begründet werden muss.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat gegen die Einbürgerungsinitiative Stellung genommen. In einer Zusammenfassung bei  http://www.kdk.ch/int/kdk/de/mm.html schreibt die KdK unter dem Titel „Dezidierte Ablehnung der SVP-Einbürgerungsinitiative: Schwere Missachtung von Grundrechten und föderativer Ordnung“:

„Das Willkür- und Diskriminierungsverbot, der Schutz der Privatsphäre und der Anspruch auf rechtliches Gehör gelten auch bei der Einbürgerung. Diese in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte und zentralen Prinzipien des schweizerischen Rechtsstaates werden von der Initiative "Für demokratische
Einbürgerungen" verletzt. Zudem stellt die Initiative einen groben Bundeseingriff in kantonale Angelegenheiten dar. Aus diesen Gründen lehnt der Leitende Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen die Einbürgerungsinitiative der SVP entschieden ab.“ (Medienmitteilung.) Zusammensetzung des Leitenden Ausschusses der KdK: siehe http://www.kdk.ch/int/kdk/de/kdk/ueber/mitglieder_la.html.

Am Donnerstag, 24. April 2008, nahm Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf namens des Bundesrates zur Einbürgerungsinitiative Stellung. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement veröffentlicht ihr Referat sowie eine einlässliche Dokumentation bei http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/abstimmungen/einbuergerungen.html .

"Demokratische, gründliche und faire Verfahren". Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zur Einbürgerungsinitiative. Interview in der NZZ vom 2. Mai 2008: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/inter/2008/2008-05-020.html

Résolution des professeurs suisses de droit public relative à l’initiative sur la naturalisation.

Resolution schweizerischer Staatsrechtslehrer zur Einbürgerungsinitiative.

Zur Resolution schweizerischer Staatsrechtslehrer: Bericht und Kommentar von Christoph Wehrli in der NZZ vom 3./4.5.2008.

Argumentarium, Referat (deutsch) und Conférence (en français) des Komitees der Mitteparteien (CVP, EVP, Grunliberale; comité).

Liberales Komitee gegen die Einbürgerungsinitiative: www.willkuer-nein.ch

Club Helvétique (Jörg Paul Müller, Giusep Nay, Roger de Weck): "Rechtsstaat und Menschenrechte für alle – auch für Einbürgerungswillige" (www.clubhelvetique.ch)

Referat von Nationalrat Kurt Fluri an der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom 18. April 2008, welche die Einbürgerungsinitiative mit grossem Mehr zur Ablehnung empfahl.

Referat von Kantonsrat Thomas Vogel an der Delegiertenversammlung der FDP des Kantons Zürich, welche daraufhin die Einbürgerungsinitiative mit 157 zu 13 Stimmen zur Ablehnung empfahl. Die Argumente:

„Die von der Initiative vorgeschlagene Regelung steht in Widerspruch zum bewährten föderativen System der Schweiz. So würde neu das Gemeinderecht bei Einbürgerungen kantonalem und Bundesrecht vorgehen.

Je nach Ausgestaltung der Gemeindeordnung entstünden unterschiedlich hohe Hürden oder auch Erleichterungen auf dem Weg zur Einbürgerung.

Schon vor 2003 war die Bedeutung der Einbürgerungen, welche über die Urne erfolgt sind, im Verhältnis zur Zahl aller Einbürgerungen gering. Nur wenige Gemeinden bürgerten an der Urne ein (weniger als 5 %). Die betroffenen Gemeinden haben mittlerweile ihre Verfahren angepasst und damit weitgehend gute Erfahrungen gemacht.

Die Initiative ‚Für demokratische Einbürgerungen‘ nimmt in Kauf, dass die Grundwerte nicht überall und nicht für alle gleich gelten.

Die geforderte Aufhebung des Diskriminierungs- und Willkürverbots bei Einbürgerungen widerspricht dem modernen Rechtstaat.

Die Annahme der Initiative würde eingespielte und demokratisch eingeführte Verfahren in zahlreichen Kantonen gegenstandslos machen.

Es ist nicht wesentlich, welches Gremium entscheidet, sondern der Grad der Integration bzw. das Erfüllen/ Nichterfüllen der Einbürgerungsvoraussetzungen.

‚Politisch‘ ist nicht gleichbedeutend mit willkürlich.

Eine restriktive Einbürgerungspraxis ist selbstverständlich möglich und kann problemlos begründet werden.“

Ferner weisen wir Sie auf folgende Texte hin:

Schweizer Bürgerrecht: Zur Praxis des Bundesgerichts. Auszug aus einem Referat von Walter Haller, emeritierter Professor für Staatsrecht, Verfassungsrecht und Verfassungsvergleichung an der Universität Zürich.

Alexander Schaer: "Weiterhin kein Recht auf 'automatische Einbürgerung' - Die Einbürgerungspraxis des Bundesgerichts seit 2003" und "Einbürgerungspraxis geniesst weiterhin viel Freiraum. Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht im Jahr 2007"

Artikel von lic. iur. Kilian Meyer, Mitglied des Vereins Unser Recht, aus der Fachzeitschrift „Plädoyer“: "Leistet die Einbürgerungsinitiative staatlicher Willkür Vorschub?"

Kilian Meyer: Einbürgerungsinitiative und Gemeindeautonomie.

Dass die gerichtliche Prüfung von Volksentscheiden auf Willkür etwas ganz Normales, Vertrautes und Bürgerfreundliches ist, zeigt Ständerat Peter Briner (FDP, Schaffhausen) an einem Beispiel auf („Neue Zürcher Zeitung“ 21. April 2008).

Kürzlich warnte ein Mitglied des Vereins Unser Recht, dass die Gleichsetzung der Einbürgerung mit einer Wahl eines der gefährlichsten Argumente der Befürworter der Einbürgerungsinitiative sein werde. Dieses Argument wird nun durch Robert Nef, Stiftungsratspräsident des Liberalen Instituts in Zürich (http://www.libinst.ch/?i=robert-nef), in einer Zuschrift, welche die NZZ in ihrer Ausgabe vom 8. Mai 2008 abdruckt, exemplarisch vorgetragen. Darin behauptet er, „die in der eidgenössischen Staatsauffassung verankerte Vorstellung von der Rechtsnatur der Einbürgerung“ sei die Vorstellung einer „Zuwahl“. Es sei unbestritten, dass Wahlen letztlich willkürlich seien. Gerichte hätten nicht über Wahlmotive zu entscheiden. – Die Gleichsetzung der Einbürgerung mit einer Wahl muss entschieden zurückgewiesen werden. Jemand, der zu einer Wahl antritt, bewirbt sich um besonderen Einfluss auf das Gemeinwesen und damit um ein erhöhtes Vertrauen seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger. Er macht spezifische Qualifikationen geltend, die in einer Wahlkampagne bekannt gemacht werden. Das Bürgerrecht hingegen ist ein unprivilegierter Normalstatus für die dauerhafte Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft, der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere der Integration – niemandem willkürlich zu verweigern ist. Die gerichtliche Überprüfung, ob die Ablehnung einer Einbürgerung willkürlich oder diskriminierend erfolgte, ist ein rechtsstaatlicher Fortschritt, der mit der Einbürgerungsinitiative rückgängig gemacht werden soll. Deshalb ist sie abzulehnen.

Neuerscheinung: "Einbürgerungen als Herausforderung für die Demokratie", herausgegeben von Andreas Gross, Martin Stohler, Fredi Krebs, Felix Lautenschlager, mit Beiträgen von Giusep Nay, Georg Kreis, Jakob Tanner, Marc Spescha, Alexander Schaer sowie zahlreichen andern Fachleuten und PolitikerInnen. Edition le Doubs - Service Public, CP 65, 2882 St-Ursanne, ISBN 978-3-9522627-5-7, ca. 140 Seiten, CHF 14.00. 

Daniel Binswanger: "Die Einbürgerungsinitiative verabsolutiert den Volkswillen: Wer Macht hat, braucht keine Gründe." (http://dasmagazin.ch/index.php/binswanger-nie-wieder-emmen/)

Tötungsdelikt in Wil SG, Fragen bezüglich Einbürgerung, Ausländer- und Polizeirecht (Blutrachegefahr), juristische Kurzbeurteilung durch Alexander Schaer: siehe Mitgliederbrief vom 18. Mai 2008, http://www.unser-recht.ch/de/mitgliederbriefe.html

(Alle Publikationen werden ohne Stellungnahme zu den Einzelheiten der darin vorgetragenen Argumentation angeboten bzw. vorgestellt.)   

Die „Zürcher Landzeitung“ vom 2. April 2008 stellt die Besorgnis erregende politische Ausgangslage der Abstimmung dar. Vorschläge, diese Lage zu ändern, sind gefragt!

Gefragt sind ferner Argumente, welche eine Chance haben, im Mitte-Rechts-Teil des politischen Spektrums Gehör zu finden. Meinungen aus Ihrem Kreis und Hinweise auf gute Texte sind willkommen.

Ist es nicht so, dass die Initianten einen falschen Gegensatz zwischen rechtlichem und politischem Entscheid propagieren? Man müsste deshalb herausarbeiten, dass in einem rechtlichen Verfahrensrahmen selbstverständlich politische Entscheide gefällt werden können – und immer wieder gefällt werden, in allen Politikbereichen. Ausgeschlossen wird nur die reine Willkür. Diese kulminiert in der Begründungsverweigerung. Die Initianten lenken von der entscheidenden Frage ab, ob die durch das Bundesgericht und den Gesetzgeber erhobenen Schranken gegen Willkür nicht vielleicht doch auch politisch einen Fortschritt darstellen. Sie setzen politisch mit willkürlich gleich.

Das kommunale Volk soll künftig durchaus eine restriktive Einbürgerungspolitik gestalten können. Zum Beispiel wird rechtsbeständig sein, die Nichteinbürgerung damit zu begründen, dass

 -          ein Mann nicht integriert ist, weil er seine Frau zu Hause „hält“, sodass sie weder einen Deutschkurs noch eine Mütterberatung besuchen kann.

 -          Eltern nicht integriert sind, weil sie nicht mit Lehrpersonen und Schulbehörden kooperieren, oder weil sie ihre Söhne durch vorwerfbare Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit aus dem Erziehungsruder laufen lassen oder sie gar willentlich nach einem integrationsunfähigen Männlichkeitsverständnis erziehen.

Die Nichtanwendung von Einbürgerungskriterien, welche Integration und Koexistenz fördern würden, wird deshalb nicht an der neuen Bundesgerichtspraxis oder am indirekten Gegenvorschlag liegen, sondern an einer nachlässigen Einbürgerungspraxis oder an mangelnder Abklärungskapazität, und somit vielleicht auch daran, dass die zuständige Gemeindebehörde am falschen Ort spart. 

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf: Wahlen und Einbürgerungen ganz unterschiedliche Vorgänge

„Wahlen und Einbürgerungen sind ganz unterschiedliche politische Vorgänge. Eine politische Wahl setzt in der Regel nicht die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus, sondern es sind andere Faktoren massgebend. Für eine Einbürgerung ist aber die Erfüllung klarer Integrationskriterien massgebend. Sind diese erfüllt, und will man trotzdem ablehnen, soll man dies nach unserer geltenden – auch im demokratischen Verfahren angenommenen – Bundesverfassung begründen.“ Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im TagiTalk: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/tagitalk/871772.html

Thomas Pfisterer: Politisch bedeutet nicht willkürlich

„Initiative bringt die Katze im Sack“: In einem Interview unter diesem Titel, das am 14. Mai 2008 in der Mittelland-Zeitung erschien, entlarvt Thomas Pfisterer, „Vater“ des indirekten Gegenvorschlags, die Forderung, die Einbürgerung sei ein politischer Akt und dürfe kein Verwaltungsakt werden, als Konstruktion eines falschen Gegensatzes. Bei andern wichtigen politischen Entscheiden ist es selbstverständlich, dass „politisch“ nicht „willkürlich“ bedeutet. Deshalb solle, so Pfisterer, auch die Einbürgerung „so geregelt werden, wie heute das Stimmrecht oder das Eigentum. Wenn die Gemeindeversammlung mein Grundstück auszont oder mir Immissionen verursacht, darf ich das beim Gericht anfechten. Wenn der Gemeinderat ein Geschäft zu Unrecht nicht den Bürgern unterbreitet, darf ich mich bis ans Bundesgericht wehren.“

Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative ist zu wenig bekannt

Die Debatte über die Einbürgerungsinitiative krankt schwer daran, dass der indirekte Gegenvorschlag der eidgenössischen Räte zu wenig bekannt ist. Die Redaktion von www.Unser-Recht.ch bat deshalb den Urheber dieses Gegenvorschlags, alt Ständerat Thomas Pfisterer (Vorstandmitglied von Unser Recht), um eine kurze und bündige Gegenüberstellung von Volksinitiative und Gegenvorschlag.