19.04.12

Reform des EGMR: Justizminister lehnen britische Forderungen ab

Die Justizminister des Europarats beschlossen aber, dass die bereits geltenden Prinzipien der Subsidiarität und der nationalen Spielräume bei der Umsetzung der Konvention in die Präambel aufgenommen werden.

„Die Justizminister der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats haben britische Forderungen nach einer Einschränkung der Kompetenzen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof abgewiesen“, berichtet Peter Rásonyi in der NZZ online. „Als Konzession an die Briten und weitere Kritiker kann der Beschluss interpretiert werden, dass die bereits geltenden Prinzipien der Subsidiarität und der nationalen Spielräume bei der Umsetzung der Konvention in die Präambel aufgenommen werden. Das ist ein Fingerzeig, dass die Richter in Zweifelsfällen und bei ordentlichen nationalen Verfahren nationale Entscheidungen stärker berücksichtigen sollen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/strassburger-gericht-behaelt-kompetenzen_1.16528422.html

Mehr dazu hier:

www.unser-recht.ch/it/attualita/detailseite/browse/2.html