Europarat an Russland: Strassburger Urteile sind verbindlich

Auch für die Schweiz relevant: Der Europarat widersetzte sich in einem konkreten Fall dem  Grundsatzentscheid Russlands, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die kraft Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verbindlich sind, nur noch nach Gutdünken nachzukommen. Link zum Bericht der “Zeit”. Die Frage, ob die Schweiz dem russischen Vorbild folgen könnte, stellt sich in…